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Gibt es Thermalbäder auf Rezept?

Privat Versicherte:

Ob, und welche Leistungen Sie erhalten, hängt von Ihrem gewählten Tarif ab. Die meisten Versicherungen bezahlen Thermalbäder und Behandlungen in vollem Umfang. Genaue Auskunft erhalten Sie von Ihrer Versicherung.

Hinweise zur „ambulanten Badekur“ von gesetzlich Versicherten:

Es ist für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse wieder interessant geworden, eine ambulante Badekur (neue Bezeichnung: Vorsorgeleistung am anerkannten Kurort) zu beantragen. Bei einer genehmigten Maßnahme übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für alle vom Badearzt verordneten Anwendungen (z. B. Thermalbäder, Naturfango, etc). Sie müssen lediglich einen Eigenanteil von 10% zuzahlen und je Rezept die Verordnungsblattgebühr von EUR 10,00 tragen. Durch die gesetzliche Regelung steht Ihnen alle 3 Jahre, bei med. Notwendigkeit sogar in kürzeren Abständen, eine Vorsorgeleistung am anerkannten Kurort zu. Die Dauer der Vorsorgeleistung ist nicht mehr auf 3 Wochen festgesetzt. Zudem wurde der mögliche Tageszuschuß Ihrer Krankenkasse für Unterbringung und Verpflegung auf € 13,00 pro Tag erhöht. Den Antrag für Ihre Kur müssen Sie über Ihren Hausarzt bei der Krankenkasse stellen. Wichtig ist, daß der Antrag die genaue Diagnose, die Schädigung und die Funktionsstörung beinhaltet! Bei einer eventuellen Ablehnung sollten Sie unbedingt schriftlich Widerspruch einlegen. Dies geschieht am besten in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt. Ablehnungen werden jetzt genauer überprüft und der Medizinische Dienst ist nicht mehr zwingend in das Genehmigungsverfahren miteinzubeziehen.

Leistungen ohne genehmigte Vorsorgeleistung:

Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, Behandlungsformen wie Massagen, Gymnastik usw. die Sie von Ihrem Hausarzt oder von einem Arzt am Kurort auf Chipkarte, also außerhalb einer Vorsorgeleistung am Kurort verordnet bekommen, wahrzunehmen!

Nur sogenannte „Kurortspezifische Leistungen“ (Thermalbäder und Naturfango) sind nicht mehr auf Versicherungskarte verordnungsfähig! (Bei einer genehmigten Kur übernimmt Ihre Krankenkasse auch weiterhin diese Leistungen!) Sollten Sie Fango außerhalb einer Kur verordnet haben, besteht die Möglichkeit den Differenzbetrag zum Naturfango selbst zu bezahlen. In diesem Fall sollten Sie sich mit dem Therapeuten Ihrer Wahl in Verbindung setzen.

ACHTUNG WICHTIG!

Rezepte, die Sie von Zuhause mitbringen, dürfen nicht älter als 10 Tage sein, außer Ihr Arzt legt den spätesten Behandlungstermin auf der Verordnung fest. Desweiteren muß die Verordnung die Diagnose und die Leitsymptomatik enthalten.

Am Besten konsultieren Sie vor Ort einen Badearzt, dem die ortsgebundenen Heilmittel vertraut sind, damit er Ihnen die optimalen Behandlungen verordnen kann. Zur Einsparung der Praxisgebühr vor Ort benötigen Sie eine Überweisung zum Badearzt, welche von einem Facharzt ausgestellt sein muss!