Badekur

Ambulante Badekur

Die ambulante Badekur ist wieder zurück!

Es ist Ihr gutes Recht

Durch eine Änderung der Gesetzgebung ist seit Juli 2021 die offene (ambulante) Badekur wieder eine Pflichtleistung der Krankenkassen geworden. Die mit neuem Namen versehene „Vorsorgeleistung am anerkannten Heilort“ steht jedem gesetzlichen Versicherten alle 3 Jahre (bei medizinischen Bedarf auch öfter) zu. Die Kurdauer beträgt idealerweise 3-4 Wochen (Mindestdauer 2 Wochen). Neben allen verordneten Behandlungen wird auch der Thermenbesuch durch ein Kassenrezept von der Krankenkasse bezahlt. Lediglich die Rezeptgebühr (€ 10,- je Rezept) und der Eigenanteil von 10% muss vom Versicherten selbst bezahlt werden. Zudem erstattet die Krankenkasse einen Zuschuss von bis zu € 16,- je Tag (je nach Krankenkasse) für Unterkunft und Verpflegung.


So geht’s

Der Weg zur Kur für immer über den Hausarzt oder einen Facharzt. Der Arzt füllt mit Ihnen zusammen den Antrag aus und reicht ihn bei Ihrer Krankenkasse ein. Nach der Genehmigung können Sie Kurort, Unterkunft und Behandler frei wählen.

Mehr Informationen hierzu erhalten Sie auch auf www.BadFüssing.de.


Bei Ihrer Badekur können Sie bei uns im Haus wohnen und Ihre Behandlungen in einer Therme nehmen. Durch unsere Preisstaffel wohnen Sie bei längeren Aufenthalten besonders günstig bei uns. Gerne vereinbaren wir einen Arzttermin für Sie, damit Sie Ihre Kur gleich nach Ihrer Ankunft beginnen können.


 

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